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Kontakt: info@feuerwehr-hersbruck.de   -  Feuerwache: Tel.: 09151 / 7239433  -  Fax: 09151 / 7239436

Rettungsgasse

 Sekunden können Leben retten. Wenn die Feuerwehr mit Blaulicht und Martinshorn zu einer

Einsatzstelle fährt, ist immer schnelles Handeln angesagt. Bei Unfällen und Bränden möchten

wir Ihnen und Ihren Angehörigen schnellstmöglich qualifizierte Hilfe leisten.

Durch rücksichtsloses Parken, falsches Verhalten im Stau oder verparken von Hydranten

erschweren uns Verkehrsteilnehmer oftmals unsere Arbeit oder machen einen Feuerwehreinsatz

unmöglich


 

Bei Blaulicht keine Panik

 

 

 Ein Martinshorn ist zu hören, dann blitzt Blaulicht auf. Die Feuerwehr, ein Rettungswagen oder die Polizei ist im Notfalleinsatz. "Sofort freie

Bahn schaffen!" gebieten ihre Signale den anderen Verkehrsteilnehmern. Doch häufig kommt es dabei zu kritischen Situationen, weil viele

Verkehrsteilnehmer nicht richtig reagieren

 

Drei Grundregeln gilt es zu beherzigen:

-Ausschau halten, woher das Einsatzfahrzeug kommt

--Abschätzen, wohin die Retter wollen und

 - wie man ihnen am besten Platz verschafft

 

 "Zum Straßenrand hin ausweichen" lautet ein probates Rezept, wenn ein Einsatzfahrzeug von

hinten naht. Kommt es von der Seite, ist sofortiges vorsichtiges Anhalten anzuraten. Dabei nicht

vergessen, dass auch noch andere Verkehrsteilnehmer auf der Straße sind. Ein hartes

Bremsmanöver ohne einen Blick nach hinten könnte sonst leicht einen Auffahrunfall auslösen.

Ein Ausweichmanöver kann den Kfz-Lenker auf der benachbarten Fahrspur in Bedrängnis oder einen

Radfahrer zu Sturz bringen


  

Im Stau das Richtige tun!

 

Doch was, wenn das Einsatzfahrzeug sich von hinten nähert und

es keine Ausweichmöglichkeit nach vorne gibt? Selbstverständlich ist es dann erlaubt und

sogar geboten, ihm - wenn möglich die Bahn durch Ausweichen auf einen Rad- oder Fußweg

freizumachen. Auch vor einer roten Ampel muss der Autolenker nicht stehen bleiben, wenn er

Dem Einsatzfahrzeug durch ein Überqueren der Haltelinie mit seinem Wagen den Weg freimachen

 kann.

  

Aber Achtung: Alle Manöver, die hier ausnahmsweise zulässig und sonst von der

Straßenverkehrsordnung verboten sind, verlangen größte Vorsicht. Kein anderer Fahrer,

kein Radler oder Fußgänger darf durch das Verhalten in Gefahr gebracht werden!


 Rettungsgasse auf Autobahnen und anderen Straßen

 

 Auf Autobahnen oder anderen Straßen mit zwei oder mehr Fahrstreifen gebietet die

Straßenverkehrsordnung, dass eine Gasse für die Retter bei zwei Richtungs-Fahrstreifen in der

Mitte zu bilden ist. Sind es drei Fahrstreifen, muss die Gasse zwischen dem linken und dem

mittleren Fahrstreifen offen gehalten werden. Beim heran rollen an einen Stau heißt es also,

den Wagen entsprechend frühzeitig nach rechts oder links einzuordnen und einen

ausreichenden Abstand zum Vordermann einzuhalten, da dies einem späteren Ausweichen

ermöglicht. Bleiben Sie aufmerksam, auch nach dem ein Einsatzfahrzeug vorbei gefahren ist. In

der Regel folgen noch weitere Rettungsfahrzeuge nach.

Wer die Rettungsgasse nicht vorschriftsmäßig bildet, muss mit einem Bußgeld von 200€, 2 Punkte im 

Fahreignungsregister sowie einen Monat Fahrerlaubnisentzug rechnen.

 

GUTE FAHRT WÜNSCHT IHRE FEUERWEHR HERSBRUCK


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