Hinweise und Ergänzungen zur Transliteration/Übertragung der
Feuerlöschordnung von 1867
Die nachstehende Feuerlöschordnung wurde wurde vom damaligen Kommandant der freiwilligen
Feuerwehr Hersbruck, Herrn kgl. Bezirksassessor Heinrich Herrmann, erstellt und am
16. April 1867 (4Monate nach Gründung der freiwilligen Feuerwehr) dem Stadtmagistrat zur
Genehmigung vorgelegt. Bereits vorher bestehende Feuerlöschordnungen wurden durch diese
Neufassung ersetzt.
Vermerke in [ … ] sind in der Original-Niederschrift nicht vorhanden, sondern dienen nur dem
besseren Verständnis bzw. Erläuterung.
Die unter Anhang I genannten „Statuten für die freiwillige Feuerwehr der Stadt Hersbruck“ sind
zur Zeit leider nicht auffindbar.
Sämtliche Aufzeichnungen sind in Kurrentschrift verfasst, die jeweiligen Seiten- und Zeilenlängen
sind daher unterschiedlich.
Das Landwehrbataillon/Bürgermilitär mit Feuerpiquet bestand in Hersbruck von 1809 bis 1869.
Als Untergewehr wurde das Seitengewehr bezeichnet.
Wasserversorgung in Hersbruck
Eine Wasserleitung in hölzernen Röhren wurde ab 1537 vom Steinberg bis zur Stadtmauer verlegt.
Von dort aus verteilte es sich auf „6 laufende Brunnen“, ab 1582 in bleiernen Röhren.
Ab 1867 kamen zwei weitere Quelle vom Arzberg dazu. Diese waren in eiserne Röhren gefasst
und zur Stadt geleitet worden.
Nothpfosten waren die Vorgänger der heutigen Hydranten: auf den Wasserleitungen wurden
Röhren befestigt, die über der Straßendecke sichtbar waren. Diese wurden mittels Holzstopfen
verschlossen die der städtische Brunnenmeister im Brandfall zu öffnen hatte.
Nothpfosten waren angebracht vor den Gebäuden: Rathaus, Prager straße 16 (jetzt Stadtcafe),
Kirchgasse 1 (jetzt Dr. Srinivasa), Martin-Luther-Straße 16 (jetzt Restaurant Bauer) und in der
„Eisenbahnvorstadt“ am ehemaligen Wasser-Durchlass zwischen den beiden früheren Bahnübergängen des Arzbergweges und der Leutenbachstraße.
Transliteration/Übertragung durch Kurt Pawelke, Juli 2020